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Grillen an öffentlichen Plätzen

Grillen im Freien - Kein Grundsatz Urteil

Sobald es wieder warm wird und das schöne Wetter uns ins Freie lockt stellt sich die Frage, ob das Grillen an öffentlichen Plätzen erlaubt ist oder nicht. In Deutschland gibt es kein Grundsatzurteil, weshalb man sich bei den jeweiligen Gemeinden darüber informieren sollte.

Jede Stadt hat seine eigenen Regularien zu diesem Thema, so kann es sein, dass in manchen Städten ein generelles Grillverbot herrscht und es in anderen durchaus ausgewiesenen Flächen dafür gibt. Grundsätzlich es das Grillen an öffentlichen Plätzen erlaubt, wenn eine entsprechende Beschilderung und Müllbehälter für Grillkohle vorhanden sind. Den entstandenen Müll mitzunehmen und zu entsorgen sollte absolute selbstverständlich sein!

In Wäldern, Naturschutzgebieten und auf landwirtschaftlichen Flächen herrscht ein generelles Grillverbot durch das Landesgesetz.

Trotz Verbot Grillen - Dann wird's teuer

Wer sich nicht an die Verbote hält, für den wird es teuer. Je nach Gemeinde können Tausende Euro für die Ordnungswidrigkeit anfallen. Noch teurer kann es für denjenigen werden, wenn die Feuerwehr anrücken muss, denn dann kommen die Kosten des Löscheinsatzes noch oben drauf.

Bußgeldkatalog Grillen

Grillt man ohne Genehmigung in Berlin muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Bonn muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Bremen muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Dresden muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Dortmund muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

In der Regel kein Bußgeld. Es kann aber zu einem Verwarngeld kommen, wenn man in Naturschutzgebieten und Wäldern grillt.

In der Regel kein Bußgeld. Es kann aber zu einem Verwarngeld kommen, wenn man in Naturschutzgebieten und Wäldern grillt.

Grillt man ohne Genehmigung in Frankfurt am Main muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Hamburg muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

In der Regel kein Bußgeld. Es kann aber zu einem Verwarngeld kommen, wenn man in Naturschutzgebieten und Wäldern grillt.

Grillt man ohne Genehmigung in Hamburg muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Leipzig muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Mainz muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in München muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Münster muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Nürnberg muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Stuttgart muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Grillt man ohne Genehmigung in Worms muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.


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